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Sonstiges:
Was kann man Tun?
 
- Nehmt Kotakt mit anderen Geschädigten in deinem Objekt auf.
Besorgt euch die Adressen beim WEG Verwalter (oder Mietpoolverwalter).
Startet einen Erfahrungsaustausch, organisiert euch!

Seid vorsichtig gegenüber Interessensgemeinschaften und Vereinen,
die Geld haben möchten (und ggf. ein zweites Mal abzocken wollen)!!

Nehmt stattdessen Kontakt mit Geschädigten oder Interessens-Gemeinschaften auf,
die unabhängig arbeiten.

Weitere interesannte Informationen können Sie in im Dokument "Interessengemeinschaften bei Kapitalanlageverlusten" der Verbraucher-Zentrale NRW von 06/2003 nachlesen:

Dokument: interessengemeinschaften-bei-kapitalanlageverlusten.pdf (7 Seiten)

Quelle: Verbraucher-Zentrale NRW, http://www.vz-nrw.de
   
- Sollte man, wie auf den vorhergehend beschriebenen Seiten auf ähnliche Weise geschädigt worden sein, sollte man sich auf jeden Fall rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Kapitalanlagerecht einholen.
Leider gibt es nicht sehr viele Anwälte in diesem Gebiet, die sich mit Problematik von Erwerbermodellen (Schrottimmobilien) auskennen.

Jeder sollte wissen, dass seit dem 1. Januar 2002 das neue Schuldrechts-Modernisierungs-Gesetz gilt und damit die Verjährungsfrist dramatisch verkürzt worden ist!

Während früher für viele Altfälle eine 30-jährige Verjährungsfrist galt,
wurde diese ab dem 01.01.2002 um das 10fache gekürzt, nämlich auf 3 Jahre!

Grundsätzlich sollen alle Altfälle (vor dem 1.1.2002) am 31.12.2011 verjähren!


Beispiel:  Schadensersatzansprüche verjähren nur dann innerhalb von drei Jahren ab dem 01.01.2002, wenn der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von Umständen hat, die eine Haftung des Schadensersatzpflichtigen begründen.
Kurz:  Die neue/kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren läuft erst ab Kenntnis der Haftung.

Abweichende Angaben, wonach alle Schadensersatzansprüche jetzt pauschal mit dem 31.12.2004 verjähren sollen (wie das manche zurzeit sehr gerne auf Informationsveranstaltungen verbreiten) sind nach diesem Beispiel nicht ganz richtig!     Wie sich die Änderung der Verjährungsfristen auf die einzelnen Fallkonstruktionen auswirkt, kann daher nur ein versierter Anwalt klären.

In manchen fällen ist jedenfalls Eile geboten!

Wie könnte man einen Anwalt für Kapitalanlagerecht finden?

           -  Fragt z.B. bei anderen Geschädigten nach.
Lasst euch bei der Suche nicht unter Druck setzen!
           -  Auf immoschaden.de wurden verschiedene Anwälte im Zusammenhang von erfolgreichen
Gerichtsentscheidungen benannt. Dies ist allerdings keine persönliche Empfehlung!
           -  Weitere Hinweise bekommt man in den Diskussionsforen von Immofrust.de,
gegendenstrom.org oder Immobetrug.de . Hier sollte man aber auch bedenken:
Nicht jeder Anwalt, welcher sich in diesen Foren meldet, ist auch ein guter Anwalt.
           -  Eine sehr nützliche Checkliste als Hilfsinstrument um einen Anwalt zu finden
können Sie hier als pdf Dokument finden (Quelle: www.schuldenfrust.de)!

Haben Sie bitte Verständnis dafür, das wir unsere Unabhängigkeit wahren möchten
und daher öffentlich keine Empfehlungen zu einem Anwalt aussprechen möchten.

Ein wichtiger Punkt: Schicken Sie niemals Originaldokumente raus, sondern nur Kopien
(wissen Sie, ob Sie die Originale wiederbekommen?)!
   
- Outet euch! Auch wenn dies im ersten Moment nicht einfach ist, überwindet euch und erzählt eueren Freunden und Bekannten, was euch vorgefallen ist. Ihr werdet oft nicht glauben, das Sie nicht der Einzige sind der betrogen wurde (viele Betroffene schämen sich offen, über dieses Thema zu sprechen)!
   
- Wenn möglich, erzählt eure Geschichte dem Arbeitgeber. Macht deine Geschichte auf dem schwarzen Brett publik! Vielleicht gibt es auch in deiner Firma Menschen die auf ähnliche Art und Weise geschädigt wurden. Gerade in größeren Firmen wurden einige Geschädigte von Vermittlern der Firma Heinen und Biege geworben!
   
- Erstellt eine Homepage, auf der ihr alle euere Erfahrungen schildert.
Dies hilft euch auch, dass ganze Geschehen aufzuarbeiten! Wenn Ihr eine Homepage nicht selbst erstellen könnt, fragt jemanden in deinem Bekanntenkreis oder Freundeskreis, der dies eventuell kann. Stellt euere Schädiger aber nur an den Pranger, wenn Ihr dies auch schriftlich oder durch Zeugen beweisen könnt!
Lasst auf jeden fall vor der Veröffentlichung der Homepage diese durch einen Rechtanwalt, der sich mit dieser Materie auskennt, prüfen. Denn unsere Gegner haben gute Anwälte!
   
- Meldet euere Homepage beim WebRing gegen Immobilienbetrug
und bei http://www.immobetrug.de an.
   
- Erzählt euere Geschichte der Presse!
Diese haben in letzter Zeit immer mehr Interesse am Thema Immobilien Betrug.
   
- Nimmt Kontakt mit anderen Geschädigten im Internet auf.
   
- Sprecht mit euerem Bundstagsabgeordneten vor ort!
   
Bezüglich dessen was zurzeit in den Gerichten passiert verweisen wir auf folgenden Link:

http://www.alptraum-immobilie.de/ Sehr gute Info Seite von den Anwälten
"Wilhelm Lachmair & Kollegen"
 
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