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Weitere Badenia Niederlagen vor dem OLG Karlsruhe [24.09.2013 Recht], [27.11.2012 Recht]
Badenia Gewinn sinkt 2011, Risikovorsorge für faule Kredite, weitere BGH Niederlagen
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Presseberichte von 01.2010 bis 12.2010
 
Datum: Quelle: Presseartikel:
24.02.2010 www.financial.de Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien

Erfolg für Käufer von sogenannten Schrottimmobilien:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut die Badenia Bausparkasse zum Schadensersatz verurteilt. Erstmals stützte das Gericht dabei seine Entscheidung auf die Aussage des früheren Badenia-Kreditvorstands Elmar Agostini, teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit. Dieser hat das Unternehmen nicht entlastet,
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(Az.: 17 U 562/08)
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Agostini, von 1993 bis 2001 für das Kreditwesen der Bausparkasse zuständig, hatte sich in dem Prozess vor dem OLG als Erfinder der umstrittenen Mietpools zu
erkennen gegeben, über die die Ausschüttungen an die Eigentümer abgewickelt worden waren. In einer Vielzahl von Fällen waren die zugesagten Ausschüttungen
aus den Pools erheblich geringer ausgefallen als beim Verkauf versprochen.
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26.02.2010 www.tagblatt.de Badenia verliert erneut vor Gericht

Erfolg für Käufer von so genannten Schrottimmobilien: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut die Badenia Bausparkasse zum Schadensersatz verurteilt. Erstmals stützte das Gericht dabei seine Entscheidung auf die Aussage des früheren Badenia-Kreditvorstands Elmar Agostini.

Karlsruhe Dieser hat das Unternehmen nicht entlastet, so dass die Klage eines Ehepaars aus Sachsen-Anhalt erfolgreich war.
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26.03.2010 Focus Online Schrottimmobilien:
Ex-Badenia-Chef muss nicht ins Gefängnis

Etliche Anleger haben seinetwegen in Schrottimmobilien investiert und alles verloren. Nun ist der einstige Badenia-Chef für seine Fehler verurteilt worden.

Das Landgericht Mannheim hat den ehemaligen Finanzvorstand der Bausparkasse Badenia, Elmar A., wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, wie das Gericht am Freitag entschied.
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Anleger liefen Sturm

Die Badenia ist durch zahlreiche, von geprellten Anlegern angestrengte Prozesse um die Finanzierung sogenannter Schrottimmobilien in die Schlagzeilen geraten. Im vorliegenden Strafverfahren ging es um Untreue zulasten der Bausparkasse in insgesamt fünf Fällen im Zeitraum von Ende 1995 bis März 2000, jeweils in einem besonders schweren Fall.
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29.06.2010 Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof

Mitteilung der PressestelleNr. 133/2010

"Schrottimmobilien":
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Er hat ein Berufungsurteil bestätigt, das im Zusammenhang mit einem sogenannten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag eine arglistige Täuschung der Wohnungskäuferin über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejaht hatte.
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29.06.2010 FAZ.Net BGH: Badenia kannte Täuschung

Der Bundesgerichtshof hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte auf Kredit eine vermietete Eigentumswohnung gekauft und wurde von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Krankenschwester verurteilt. Sie hatte im Jahr 1996 auf Kredit eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, um Steuern zu sparen.

Der Bank war nach Ansicht der Richter damals bekannt, dass die beiden beteiligten Vertriebsgesellschaften die Kundin arglistig täuschten.
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30.06.2010 Haufe.Recht Schrottimmobilien und kein Ende:
Bausparkasse Badenia hat laut BGH Kunden arglistig getäuscht

Die frühere Immobilienkäuferin und spätere Klägerin war von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war: Arglistige Täuschung und Schadensersatzpflicht befand nun auch der BGH.
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Im Kaufvertrag hatte die Gesellschaft die Provisionen der Vermittler viel zu niedrig angeben. Die Eigentumswohnung sei durch die höhere Provision überteuert gewesen.
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Die BGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Berufungsurteil: Das Landgericht Lübeck hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberlandesgericht Schleswig der Frau im Berufungsverfahren im März 2008 aber Recht gegeben (5 U 57/06).

(BGH, Urteil v. 29.6.2010, XI ZR 104/08).

Hintergrund: Da kommt noch mehr

Gegen die Karlsruher Bausparkasse, die in den 90er Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe der Vermittlerfirma Heinen & Biege mit Krediten finanziert hatte, sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig.

Da gleichlautende Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge bei den von den Beklagten finanzierten Erwerbsvorgängen vielfach verwendet worden sind, hat das Urteil über den Fall hinausgehende Bedeutung. Mit dem jetzigen Urteil hat der BGH entschieden, dass bei entsprechenden tatrichterlichen Feststellungen eine im Zusammenhang mit einem solchen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag stehende arglistige Täuschung eines Erwerbers über die Höhe der Vertriebsprovisionen zu bejahen ist.

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30.06.2010 Fiananzzeug Urteil gegen Badenia wegen “arglistiger Täuschung”

Die Bausparkasse Badenia wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Das Urteil wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schrottimmobilien gefällt und kam durchaus überraschend. Aufgrund des Urteils muss sich die Badenia nun auf hohe Verluste einstellen, denn in vielen weiteren Verfahren muss sie nun Gelder zurückzahlen.

In Kaufverträgen hat die Bausparkasse die Vermittlerprovision viel zu niedrig ausgewiesen. Nun ist die Badenia gezwungen, den Kaufvertrag der Klägerin rückabzuwickeln. Der Badenia stehen mit diesem Urteil hohe Verluste ins Haus, weil bei dem Verfahren viele weitere Prozesse anhängig sind. Die Badenia hat von Ulrich Wiechers, Vorsitzender des Bankensenats des BGH, noch einen guten Rat mit auf den Weg bekommen. Diese solle sich möglichst schnell mit den Käufern der Immobilien vergleichen.
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